Die Höhe der Vergütung für einzelne Leistungen des Steuerberaters auf dem Gebiet der Hilfeleistung in Steuersachen richtet sich nach der Vergütungsverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften aus Gründen des Verbraucherschutzes.
Steuerberatervergütungsverordnung – StBVV
Folgende Daten benötigen wir hierzu:
Angebot Steuererklärungen:
Höhe der Einkünfte
Vorjahreserklärungen
letzte Steuerbescheide
Angebot Beratung:
Darstellung des Vorhabens
Angebot Finanzbuchhaltung:
Höhe der Summe der Einnahmen und Ausgaben im Vorjahr bzw. Planjahr
Alternativ, Gewinn-und Verlustrechnung Vorjahr oder bei Neugründungen – Planwerte
Angebot Lohnbuchführung:
Anzahl der Arbeitnehmer
Informationen über Besonderheiten
Angebot Jahresabschluss:
Summe der Umsatzerlöse und Bilanzsumme Vorjahr bzw. Planjahre
Jahresabschluss und Gewinn- und Verlustrechnung Vorjahr